Wenn Sie ein Kind haben, das gemäß §35 Abs.1 des Schulgesetzes für das Land NRW zum 01.08.2026 schulpflichtig wird, erhalten Sie von der Gemeinde Welver (in der Gemeinde gemeldete Kinder) ein Schreiben zusammen mit dem Anmeldebogen.

Den Anmeldebogen geben Sie ausgefüllt am besten persönlich in der Schule ab, dann können Sie direkt die übrigen Anmeldeunterlagen mitnehmen. 

Falls Sie beim Ausfüllen des Bogens Hilfe brauchen oder Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch (02921-82360) und vereinbaren einen Termin mit unserer Sekretärin Frau Schulze.

Sollten Sie eine unserer Betreuungsangebote wünschen, kreuzen Sie dies bitte auf dem Anmeldebogen an. Die Verträge erhalten Sie später von Herrn Greiß, dem Leiter unserer Betreuungsangebote.

Wenn Sie nicht in Welver wohnen oder ihr Kind die Schule wechselt, können Sie sich den Anmeldebogen auch hier herunterladen.